Kundeninformationen zu VIA-S und dem Sozialwesen


Auf diesen Seiten erfahren Sie wichtige Neuigkeiten zu VIA-S und die Sozialbranche.

 

Logo Digitaltag 2020

Viele soziale Organisationen setzen sich dafür ein, dass die Digitalisierung für alle nutzbar ist und Chancen bereithält. Die Gefahr, dass einzelne Personengruppen sich ausgeschlossen fühlen, ist groß. Nicht jeder "traut sich" an das Internet heran und auf dem Land ist die Anbindung noch nicht überall ausreichend. Umso wichtiger ist es, dass sich Verbände aus Wirtschaft und Sozialem sowie öffentliche Institutionen dafür stark machen, dass jeder von den Vorteilen profitieren kann.

entia-Shop

Welche wunderbaren Produkte in Werkstätten für Menschen mit Behinderung gefertigt werden, können Besucher der Webseite entia.de herausfinden. Der Onlineshop bietet Schönes fürs Heim & Büro, Spielwaren, Möbel sowie viele ausgefallene Geschenkideen - ab 30,- € Einkaufswert innerhalb Deutschlands sogar versandkostenfrei.

WfbM-Essensverwaltung

Damit Sie 2020 für die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes gut gerüstet sind, erweitern wir ständig unsere VIA-S Module. Heute stellen wir Ihnen die VIA-S Essensverwaltung vor.

Die VIA-S Essensverwaltung bekommt im Zuge des BTHG eine wichtige Rolle, denn Mittagessen soll weiterhin als Leistung in der WfbM angeboten werden. Nutzen Sie die VIA-S Essensverwaltung aus dem Gruppenbuch heraus, um verschiedene Menüs (z. B. Normalkost, Schonkost, Diabetiker usw.) direkt dem Klienten zuzuordnen und anschließend abzurechnen.

Lesen Sie die Beschreibung (PDF-Download) für einen ersten Einblick.

Checklisten zum BTHG

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen, kurz Bundesteilhabegesetz (BTHG), beschäftigen sich bereits seit Dezember 2016 die Einrichtungen der Behindertenhilfe intensiv. Ab Januar 2020 geht es nun mit der dritten Stufe konkret in die Umsetzung.

Änderungen belaufen sich u.a. auf neue Regelungen zur Einkommens- und Vermögensanrechnung in der Eingliederungshilfe im SGB IX; Abschaffung der Trennung zwischen ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen, Abgrenzung der Leistungen in der Eingliederungshilfe und Pflege sowie volles Inkrafttreten der Eingliederungshilfe nach SGB IX, Teil 2.

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Kontakt

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Vom ersten Kontakt und Ihrer individuellen Anfrage bis hin zu der auf Ihre Bedürfnisse angepassten Software und der tagtäglichen Arbeit mit unseren Lösungen, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter bei Fragen oder Herausforderungen zur Seite. Eine fortwährende Unterstützung, Begleitung und Hilfestellung sind für uns selbstverständlich.

Adresse

 DOBRICK + WAGNER
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Hohenbuschei-Allee 2
44309 Dortmund

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