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Checklisten der Lebenshilfe zum Bundesteilhabegesetz

Checklisten zum BTHG

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen, kurz Bundesteilhabegesetz (BTHG), beschäftigen sich bereits seit Dezember 2016 die Einrichtungen der Behindertenhilfe intensiv. Ab Januar 2020 geht es nun mit der dritten Stufe konkret in die Umsetzung.

Änderungen belaufen sich u.a. auf neue Regelungen zur Einkommens- und Vermögensanrechnung in der Eingliederungshilfe im SGB IX; Abschaffung der Trennung zwischen ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen, Abgrenzung der Leistungen in der Eingliederungshilfe und Pflege sowie volles Inkrafttreten der Eingliederungshilfe nach SGB IX, Teil 2.

Durch dieses Gesetz werden sich demnach viele Leistungen für Menschen mit Behinderung, besonders für jene, die in Einrichtungen leben, verändern.

Was genau die neuen Regelungen nach dem BTHG für Sie und Ihre Klienten/Bewohner bedeutet, und woran Sie bis Ende 2019 denken müssen, finden Sie in den folgenden nützlichen Links der Lebenshilfe.

Neue Regelungen nach dem Bundes-Teilhabe-Gesetz:
https://www.lebenshilfe.de/fileadmin/Redaktion/PDF/2_Informieren/Leistungen-zur-Teilhabe_LS_Web-kl-neu.pdf

Checklisten zum BTHG für Menschen mit Behinderung in Wohneinrichtungen in Leichter Sprache:
https://www.lebenshilfe.de/fileadmin/Redaktion/PDF/2_Informieren/Checkliste_BTHG_Wohnen_in_Einrichtungen_Einfache_Sprache.pdf

Checklisten zum BTHG für Menschen mit Behinderung in Wohneinrichtungen in Schwerer Sprache:
https://www.lebenshilfe.de/fileadmin/Redaktion/PDF/2_Informieren/Checkliste_zum_BTHG_Wohnen_in_Einrichtungen_schwere_Sprache.pdf

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