Ab dem 1. August 2019 erhöht sich laut Beschluss des Bundestages das Ausbildungsgeld in Werkstätten für behinderte Menschen von 80 Euro auf 117 Euro monatlich. Dies hat auch Auswirkungen auf den Grundbetrag. Um die Werkstätten finanziell nicht zu stark zu belasten, setzte sich unter anderem die BAG WfbM dafür ein, dass diese Anpassung stufenweise geschieht.
Somit ergeben sich folgende Phasen der Steigerung:
- 01.08.2019: Grundbetrag mind. 80 Euro monatlich
- 01.01.2020: Grundbetrag mind. 89 Euro monatlich
- 01.01.2021: Grundbetrag mind. 99 Euro monatlich
- 01.01.2022: Grundbetrag mind. 109 Euro monatlich
- 01.01.2023: Grundbetrag mind. 119 Euro monatlich
Darüber hinaus ist ein transparentes, nachhaltiges und zukunftsfähiges Entgeltsystem geplant. Unter Einbeziehung der Werkstatträte, der Politik und der Wissenschaft soll somit eine Verbesserung der Einkommenssituation aller Werkstattbeschäftigten erreicht werden.