Die EU-Datenschutzgrundverordnung ist in aller Munde. Vor allem Einrichtungen des Sozialwesens stellt sie vor Herausforderungen. Große Mengen sensibler Daten, Dokumente und Formulare von Klienten werden tagtäglich in unterschiedlichen Bereichen Ihrer Einrichtung verwaltet. Wie können Sie trotzdem alle Daten kompakt und zeitnah zusammentragen? Wie ersparen Sie sich langes Suchen und umständliche Recherchen nach gespeicherten Daten?
Aktuelles zu DOBRICK + WAGNER und aus dem Sozialwesen
Auf diesen Seiten erfahren Sie wichtige Neuigkeiten zu VIA-S und der Sozialbranche.
Vollintegrierte revisionssichere Klientenakte für sensible Daten in der Eingliederungshilfe
Gemeinsam mit dem Partner windream entwickelte DOBRICK + WAGNER eine neue Klientenakte für soziale Einrichtungen. VIA-S erfasst mit dem Dokumentenverwaltungs- und Archivsystem windream alle erzeugten Dokumente zu einem Betreuten und speichert sie revisionssicher in einer Mappe ab. Sämtliche zugriffsberechtigte Mitarbeiter können die archivierten Dateien abhängig von ihren Benutzerrechten in VIA-S einsehen.
Interessiert? Sprechen Sie uns an! 02 31 - 97 45 30 oder
Wie sind Sie auf die Anforderungen des Bundesteilhabegesetzes vorbereitet? VIA-S bietet Ihnen schon jetzt umfangreiche Lösungsmöglichkeiten für die verschiedenen gesetzlichen Anforderungen in den einzelnen Bundesländern.
Gesamtplanverfahren
⇒ kurzfristig in VIA-S anwendbar
⇒ Nutzung der vorhandenen, flexiblen Struktur
⇒ Abbildung aller Maßnahmen bis hin zur Einzelmaßnahme
D+W: Guten Tag Frau Hövelmann! Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen, einige Fragen zur aktuellen Entwicklung des Bundesteilhabegesetzes zu beantworten. Zum Treffen der VIA-S Arbeitsgruppe „Einführung und Umsetzung des BTHG“ am 30. Mai 2018 in Frankfurt konnten Sie als Expertin wertvolle Hintergrundinformationen vermitteln. Ausgangslage war eine Befragung zur Grundstimmung in den Einrichtungen, die die CURACON GmbH Anfang des Jahres durchführte. Wie können Sie die Ergebnisse der Studie zusammenfassen?
Fr. Hövelmann: Guten Tag und vielen Dank für die Einladung zur VIA-S Arbeitsgruppe zum BTHG. Die CURACON GmbH beschäftigt sich von Beginn an mit den Änderungen zum Bundesteilhabegesetz und erlebte häufig, dass die betroffenen Einrichtungen große Skepsis bei dem Thema zeigten. Die Studie bestätigt unsere Wahrnehmung. Viele Einrichtungen gehen davon aus, dass die Umsetzung in dem vorgegebenen zeitlichen Rahmen kaum zu bewältigen ist.
D+W: Sind soziale Organisationen grundsätzlich vom Bundesteilhabegesetz abgeschreckt und erwarten große Schwierigkeiten?
Fr. Hövelmann: Teils, teils. Natürlich sehen die Organisationen vor allem die wirtschaftlichen Risiken. Auf der anderen Seite ist ihnen aber auch bewusst, dass das BTHG eine Modernisierung der Eingliederungshilfe und eine Verbesserung der Lebenssituation für Menschen mit Behinderung herbeiführen kann.
D+W: Welche Themen beschäftigen die Organisationen aktuell am meisten?
Fr. Hövelmann: Die drei größten BTHG-Themen sind die Personenzentrierung, das Bedarfsermittlungsinstrument und die Trennung von Existenzsicherung und Fachleistung.
D+W: Die letzten beiden Punkte wurden auch von den VIA-S Kunden oft genannt.
Fr. Hövelmann: Das ist nicht verwunderlich, denn beide Themen werfen viele unbeantwortete Fragen auf. Die ICF bietet zwar eine einheitliche Grundlage für die Bedarfsermittlung, doch bisher haben erst 5 Länder ein Bedarfsermittlungsinstrument konkretisiert. In den restlichen Bundesländern gibt es noch keine endgültige Regelung, das bringt Verunsicherung. Sobald alle Länder über das zukünftig einzusetzende Instrument entschieden haben, können sich die hilfeerbringenden Einrichtungen darauf einstellen.
D+W: Was bereitet den sozialen Einrichtungen bei der Trennung von Fachleistung und Existenzsicherung Kopfschmerzen?
Fr. Hövelmann: Das neue Splitting von Fachleistungen nach SGB IX und Existenzsicherung nach SGB XII, sieht auf den ersten Blick einleuchtend aus. Doch die Problemfälle liegen im Detail: Wie werden Gemeinschaftsräume gewertet? Ab wann gilt eine Küche nicht mehr als existenzsichernde Fläche, sondern wird zur Leistungserbringung genutzt? Hinzu kommt, dass der Flächenanteil nichts über die Kostenintensität der Fläche aussagt. Ein barrierefreies Bad ist kostenintensiver als Flurbereiche inklusive Handläufen.
D+W: Wie sollten die Einrichtungen aus Ihrer Sicht an die neue Aufteilung herangehen?
Fr. Hövelmann: Hier sehen wir große Chancen, denn die neue Aufteilung kann durchaus positiven Einfluss auf die Effizienz der Organisation und der Struktur nehmen. Strittige Prozesse können anteilig als Fachleistung angerechnet werden, zum Beispiel die Wäschereinigung von Flachwäsche oder Gärtnertätigkeiten, wenn durch den Einbezug der Bewohner deren soziale Teilhabe und/oder Förderung lebenspraktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten im Vordergrund steht . Hauswirtschaftskräfte können in der Woche gemeinsam mit den Bewohnern kochen, während die Küche am Wochenende von den Bewohnern allein genutzt wird. Hier sollten die Einrichtungen ganz genau hinsehen und die Strukturen aufbrechen, um Fachleistungen geltend machen zu können.
D+W: Wie können soziale Einrichtungen herausfinden, welche Änderungen notwendig sind?
Fr. Hövelmann: Jede Organisation sollte ihre Stärken und Schwächen genau analysieren und Chancen wie auch Risiken erkennen. Sobald das Bedarfsermittlungsinstrument feststeht, können Einrichtungen aktiv werden. Die Mitarbeiter müssen geschult, Flächen neu berechnet, das Finanzierungsmodell und die verwendete Software angepasst werden. Es gibt viel zu tun, aber soziale Einrichtungen können von den gesetzlichen Änderungen profitieren.
D+W: Vielen Dank für diese abschließende Zusammenfassung.
Fr. Hövelmann: Vielen Dank für das Gespräch.
Alina Hövelmann
Frau Hövelmann ist Beraterin im Geschäftsfeld Strategie und Organisation in der Sozialwirtschaft für die CURACON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Münster.
Expertise:
Strategische (Neu-)Ausrichtung inklusive Umsetzungsbegleitung
Multiprojektmanagement
Wirtschaftlichkeitsanalysen
Organisationsanalysen mit verschiedener Schwerpunktsetzung
Qualifikation:
Master of Nonprofit Management and Governance, Westfälische Wilhelms-Universität
Berufserfahrung im Projektmanagement (Schwerpunkt Changemanagement, Marketing und Unternehmensentwicklung) in Komplexeinrichtungen der Behinderten- und Altenhilfe
Weitere Informationen zur BTHG-Studie 2018 der Curacon
» Zur Seite der Curacon...
Sie setzen VIA-S ein und möchten aktiv die Umsetzung des BTHG begleiten?
» Zur BTHG-Arbeitsgruppe...
Sie setzen VIA-S noch nicht ein und möchten über Umsetzungsmöglichkeiten beraten werden?
» DOBRICK + WAGNER kontaktieren...
Der Lohn von Menschen mit Behinderung ist ein besonderer Teil in der Lohnbuchhaltung. Es gibt bestimmte Besonderheiten und Regeln, die bei der Berechnung zu beachten sind.
Detlef Hirsch, Spezialist zum Thema "Behindertenlohn", hat in einem Buch Grundlagen und Wissen zusammengestellt, das Ihnen als Nachschlagewerk bei Ihrer tagtäglichen Arbeit dienen kann.
Die überarbeitete Auflage, die am 1. August 2018 erschien, beinhaltet grundlegende Gesetzesänderungen der Rahmenbedingungen.
Die Digitalisierung der Sozialwirtschaft erfordert immer mehr IT-Lösungen, die miteinander kommunizieren müssen. Die Betreuung der Systeme wird aufwändiger und die Datenverwaltung immer komplexer. Professionelle IT-Berater empfehlen deshalb, auf ein integratives ERP (Enterprise-Resource-Planning)-System zu setzen. Dieses bietet eine enorme Vereinfachung in der Pflege und Betreuung.
Die Vorteile einer integrierten Lösung sind so vielfältig wie die Leistungen Ihrer Einrichtung.
„Wieder die beste Lösung“ - Unser Partner windream gewinnt den Vergleich mit anderen Systemen deutlich.
Die Analysten des unabhängigen Würzburger Business Application Research Center (BARC) sind sich einig: Die windream-Lösung sei optimal dazu geeignet, Akten auf elektronischem Wege abzubilden und zu verwalten.
DOBRICK + WAGNER hat die E-Akte mit der windream-Technologie in VIA-S integriert, um Unterlagen zum Klienten oder auch zu Mitarbeitern übersichtlich und kompakt zu bündeln. Über den windream DocView lassen sich alle Dateien aus der Klientenakte heraus öffnen.
Ab dem 1. August 2019 erhöht sich laut Beschluss des Bundestages das Ausbildungsgeld in Werkstätten für behinderte Menschen von 80 Euro auf 117 Euro monatlich. Dies hat auch Auswirkungen auf den Grundbetrag. Um die Werkstätten finanziell nicht zu stark zu belasten, setzte sich unter anderem die BAG WfbM dafür ein, dass diese Anpassung stufenweise geschieht.
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen, kurz Bundesteilhabegesetz (BTHG), beschäftigen sich bereits seit Dezember 2016 die Einrichtungen der Behindertenhilfe intensiv. Ab Januar 2020 geht es nun mit der dritten Stufe konkret in die Umsetzung.
Änderungen belaufen sich u.a. auf neue Regelungen zur Einkommens- und Vermögensanrechnung in der Eingliederungshilfe im SGB IX; Abschaffung der Trennung zwischen ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen, Abgrenzung der Leistungen in der Eingliederungshilfe und Pflege sowie volles Inkrafttreten der Eingliederungshilfe nach SGB IX, Teil 2.
Damit Sie 2020 für die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes gut gerüstet sind, erweitern wir ständig unsere VIA-S Module. Heute stellen wir Ihnen die VIA-S Essensverwaltung vor.
Die VIA-S Essensverwaltung bekommt im Zuge des BTHG eine wichtige Rolle, denn Mittagessen soll weiterhin als Leistung in der WfbM angeboten werden. Nutzen Sie die VIA-S Essensverwaltung aus dem Gruppenbuch heraus, um verschiedene Menüs (z. B. Normalkost, Schonkost, Diabetiker usw.) direkt dem Klienten zuzuordnen und anschließend abzurechnen.
Lesen Sie die Beschreibung (PDF-Download) für einen ersten Einblick.
Aus dem Jahresreport 2018 des SPHV Rhein-Neckar:
Die IT-Welt verändert sich in rasantem Tempo und die virtuelle Dokumentation unserer Leistungen bedurfte, auch aufgrund veränderter Gesetzgebung und der hohen Anforderungen an Sicherheit und Datenschutz, einer zeitnahen Optimierung.
Welche wunderbaren Produkte in Werkstätten für Menschen mit Behinderung gefertigt werden, können Besucher der Webseite entia.de herausfinden. Der Onlineshop bietet Schönes fürs Heim & Büro, Spielwaren, Möbel sowie viele ausgefallene Geschenkideen - ab 30,- € Einkaufswert innerhalb Deutschlands sogar versandkostenfrei.
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